Holnsteiner Werkstätten
Auftrag der Holnsteiner Werksätten ist soziale Teilhabe und die Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung. Um diesen Auftrag umzusetzten brauchen wir Aufträge aus der Wirtschaft.
Mit vielen Unternehmen arbeiten wir schon viele Jahre erfolgreich zusammen. Wir sind vielseitig, flexibel und leistungsstark und garantieren Qualität, Zuverlässigkeit und Termintreue. Ein fairer Preis ist für uns selbstverständlich.
Zahlen Sie Ausgleichsabgabe? Wir haben eine gute Idee:Ausgleichsabgabe in Leistung umwandeln!
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind nach §77 und §140 SGB IX verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wollen oder können sie diese Anforderung nicht erfüllen, fordert der Staat eine Ausgleichsabgabe.
Werkstätten werden vom Staat gefördert. 50 % der Arbeitsleistung unserer Werkstatt können auf die Ausgleichsabgabe verrechnet werden. Eine Zusammenarbeit mit uns lohnt sich!Gerne beraten wir Sie.
Details zu Produkte und Dienstleistungen:
