25.06.21: Informationen zu Besuchs- und Heimfahrtregelungen

Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer sehr geehrte Angehörige,

das Corona Virus hat die Welt immer noch in seinem Griff und beeinflusst unser aller Leben in einer Art und Weise wie wir es bisher noch nicht erlebt haben.
Aufgrund der der erfolgten Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei einem Großteil unserer Bewohnerinnen und Bewohner und auf Basis der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung haben wir in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eine Risikoabwägung vorgenommen und die Regelungen für Besuche und Rückkehr nach einer Heimfahrt erneut angepasst und erleichtert.

Information zu den Besuchsregelungen ab dem 28. Juni 2021

Besuche sind grundsätzlich immer möglich.
Besuche sind im Vorfeld mit der Wohngruppe zu vereinbaren.
Besuche in den individuellen Wohnräumen sind möglich.


Wenn die 7 Tage Inzidenz im Landkreis Neumarkt OPf. von 50 überschritten wird, werden Besucher nur zugelassen:

a) Wenn sie über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfüge und dieses auf Verlangen nachweisen, wobei die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines PCR-Tests oder POC-Antigentests höchstens 48 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein darf und die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch Instituts erfüllen muss, oder

b) Wenn sie in der Einrichtung unter Aufsicht einen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.

c) Für Asymptomatische Personen, die im Besitzt eines auf sie ausgestellten Impfnachweises oder Genesenen Nachweises sind, sowie für Kinder bis zum sechsten Geburtstag entfällt die Notwendigkeit zur Vorlage eines negativen Testergebnisses

d) Das Regens Wagner Testzentrum bietet im Bedarfsfall für Besuchende kostenlose PoC-Antigen Schnelltest an:
Wir bitten um Terminvereinbarung unter Tel: 08460 18133


Wenn die 7 Tage Inzidenz im Landkreis Neumarkt OPf. unter 50 liegt entfällt die Vorlage eines Testnachweises.

Inzidenzunabhängig ist während des Besuches ein FFP 2 Maske zu tragen und nach Möglichkeit durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.


Information zu den Heimfahrtenregelungen ab dem 28. Juni 2021

  • Heimfahrten (incl. Übernachtung) grundsätzlich möglich.
  • Die zeitliche Dauer der Heimfahrt/ Abwesenheit ist nicht beschränkt.
  • Bitte beachten Sie die allgemeinen Pandemieregelungen, die für Ihren Aufenthaltsort in Abhängigkeit zur Inzidenzlage gelten.
Bei Rückkehr (7 Tage Inzidenz unter 50):
  • Grundsätzlich entfällt die Vorlage eines Testnachweises für asymptomatische Personen.
  • Für Rückkehrende mit Krankheitssymptomen kann die Wiederaufnahme erst nach einem negativen POC Antigentestergebnis erfolgen. Hierzu besteht die Möglichkeit einer Selbsttestung auf der Wohngruppe oder die Vereinbarung eines Testtermines unter Tel 08460/18135.

Informationen zur Gruppenorganisation

Die Betreuung der Förderstätte und Senioren Tagesstätte wird sukzessive bis Juli 2021 von den Wohngruppen in die Räume der Förderstätte zurück verlagert.
Wir haben damit im Rahmen einer Risikoabwägung und der gesetzlichen Möglichkeiten einen weiteren Schritt in Richtung „Normalisierung" unternommen und hoffen, dass wir in den nächsten Monaten diese Richtung weiter gehen können.

Unser herzlicher Dank gilt Ihnen für das Verständnis und die Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Theil
Gesamtleitung