BETRETUNGSVERBOT
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020
Untersagt wird der Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 des neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden.
Zeitraum: 21.03.2020 00:00 Uhr bis 03.04.2020 24:00 Uhr
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen zum Schutze unserer Bewohnerinnen und Bewohner.
Richard Theil (Gesamtleitung) Holnstein, 20.03.2020