Erfolgreiche Weiterzertifizierung der WfbM
Unternehmen und Organisationen, die die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützen, müssen seit dem 31.12.2012 die erforderliche Trägerzulassung nachweisen, um sich auf dem Markt der Arbeitsförderung (nach SGB III) zu betätigen.
Damit die Holnsteiner Werkstätten auch weiterhin dieses Prüfsiegel tragen können, standen im Laufe des vergangenen Jahres ein Online- und ein Präsenz-Audit mit den Prüfern des TÜV-Süd an. Dabei haben sich die Prüfer alle Arbeitsbereiche der WfbM ganz genau angeschaut und unter anderem auch die Qualifizierung der Gruppenleitungen und die Bestandteile des Qualitätsmanagements geprüft.
Wir freuen uns sehr, dass unsere Holnsteiner Werkstätten alle Audits erfolgreich abgeschlossen haben und die Zertifizierung zum zugelassenen Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung bis 2027 verlängert wurde.
Hierzu gratulieren wir unserer WfbM ganz herzlich!