Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

Rückkehr in die Einrichtung ohne Quarantäneauflagen möglich

Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer sehr geehrte Angehörige,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass uns am 18.05.2020 die Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erreichte. Darin wurden die Regelungen für Personen, die sich bisher im häuslichen Umfeld von Angehörigen aufgehalten haben und nun wieder in die Einrichtung zurückkehren wollen konkretisiert und in der Rückkehr erleichtert.

Konkret heißt es hierzu:


Die seit dem 6. Mai 2020 greifenden Erleichterungen der Ausgangsbeschränkung zur Kontaktbeschränkung gemäß der §§ 2 und 3 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) sind das Ergebnis einer eingehenden Abwägung zwischen den Erfordernissen des Infektionsschutzes unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens in Bayern insgesamt und dem dringenden Bedürfnis nach sozialem Austausch mit besonders nahestehenden Menschen. Daher besteht die Möglichkeit, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen der Pflege und für volljährige Menschen mit Behinderung Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands besuchen und dort beispielsweise auch die Nacht verbringen. Heimschläfer und Wochenendbesucher unterfallen nicht dem Aufnahmestopp, da es sich nicht um Neuaufnahmen oder Rückverlegungen aus dem Krankenhaus handelt. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die zu Beginn der Corona-Pandemie aus der Einrichtung heraus nach Hause geholt wurden und nunmehr wieder in die Einrichtung zurückkehren möchten.

Allerdings ist zu beachten, dass gemäß § 1 Abs. 1 4. BayIfSMV jedermann angehalten ist, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwi-schen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Das Risiko neuer Ausbruchsgeschehen muss den-noch soweit wie möglich minimiert werden. Daher wird auch geraten, dass die betroffenen Per-sonen andere Kranke oder Alte nicht besuchen. Die Einrichtungen können veranlassen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner nach der Rückkehr ausreichende Hygienemaßnahmen einhalten.


Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Referat 43 - Qualitätsentw. und -sicherung, Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen


Wenn Ihre/Ihr Angehörige/r in die Einrichtung zurückkehren möchte, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Wohngruppe auf um die konkreten Absprachen zu treffen.


Da sich die allgemeine Informationslage bezüglich Corona-Regelungen zunehmend dynamisiert können wir zukünftig leider nicht alle Information per Post an Sie versenden.
Wir werden daher aktuelle Informationen auf unserer Internetseite


http://www.regens-wagner-holnstein.de/news

veröffentlichen.


Bitte informieren Sie sich auch dort.
Selbstverständlich stehen unserer Mitarbeitenden auch weiterhin für Ihre Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Richard Theil
Gesamtleitung