Informationsveranstaltung "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht"

Sinn und Zweck von Vorsorgeregelungen ist es, Vorsorge zu treffen für Situationen, in denen man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Auch wenn derartige Situationen meist im hohen Lebensalter eintreten, können sie jedoch auch jüngere Menschen durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit treffen.

Jeder muss sich also der Frage stellen: Was wird, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Wer handelt und wer entscheidet dann für mich und regelt meine persönlichen Angelegenheiten.

Wir bitten um kurze  Anmeldung per Mail an michael.strobl@regens-wagner.de oder telefonisch bis spätestens Donnerstag 17. Oktober 2014 unter der Rufnummer 08460/18-182 oder unter 08460/18-0.