Angehörigeninformation Besuchsregelung_Berechtigungsschein Testung (21.12.2020)

Angehörigeninformation Besuchsregelung_Berechtigungsschein Testung (21.12.2020)

Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer sehr geehrte Angehörige,

wie bereits mittgeteilt, ist für einen Besuch bei Ihren Angehörigen in unserer Einrichtung unter anderem ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 notwendig.

Per Post versenden wir heute im Auftrag des Landratsamtes Neumarkt den Vordruck „Berechtigungs-schein für einen kostenlosen Antigen-Schnelltest/PoC". Im Zeitraum 24. bis 26.12.2020 jeweils von 08:00 bis 10:30 Uhr haben Besucher von stationären Einrichtungen der Pflege und Einrich-tungen für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, sich kostenfrei an einer von drei Stand-orten (Neumarkt, Parsberg, Berching; siehe Anlage) mittels Antigen-Schnelltest/PoC testen zu lassen. Sie brauchen nur noch Ihre persönlichen Daten ergänzen.

In der Presse (Donaukurier vom 18.12.2020) informiert Landrat Willibald Gailer hierzu:

„Neumarkt - Auch nach einem turbulenten Jahr sollte es an den Weihnachtsfeiertagen möglich sein, seine Angehörigen im Alten- oder Pflegeheim zu besuchen: So leitet das Neumarkter Land-ratsamt seine Mitteilung zu einer Testaktion vor Weihnachten ein.
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Weiter heißt es: "Damit dies möglich ist, schreibt die aktuelle 11. BayIfSMV vor, dass jeder Be-sucher über ein negatives Testergebnis verfügen muss. Die Testung mit einem Antigen-Schnelltest darf an den Weihnachtsfeiertagen maximal 72 Stunden vor dem Besuch vorgenom-men worden sein. Beim einem PCR-Test darf die Testung vier Tage nicht überschreiten. " Die PCR-Testung könne im Vorfeld durch das Testzentrum an der Jurahalle Neumarkt mit Termin stattfinden oder es kann eine Testung beim jeweiligen teilnehmenden Hausarzt erfolgen.
Des Weiteren wird es an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen durch das BRK drei weitere Teststellen im Landkreis geben, um einen POC-Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen. Diese "Weihnachtsaktion" steht ausdrücklich nur Besuchern von Alten- und Pflegeheimen zur Verfü-gung. Die Besucher bekommen durch das jeweilige Heim einen Besucher-Berechtigungsschein, mit welchem eine Testung durch ehrenamtliche BRK-Einheiten durchgeführt werden kann. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass ohne Berechtigungs-Schein keine Testung stattfindet. "Bitte wenden Sie sich an Ihre entsprechende Einrichtung", heißt es.

Teststandorte zwischen 24. und 26. Dezember sind:
BRK Kreisverband Neumarkt, Klägerweg 9, Neumarkt;
Europahalle Berching, Schlesierstr. 19, Berching;
BRK Parsberg, Im Grund 4, Parsberg (nähe Esso).
Die Testzeiten sind jeweils von 8 bis 10.30 Uhr."

Ebenso senden wir Ihnen in der Anlage unser aktualisiertes Merkblatt zu den Heimfahrten unserer BewohnerInnen. Leider haben Sie mit dem letzten Schreiben eine veraltete Version be-kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Da sich die allgemeine Informationslage bezüglich Corona-Regelungen zunehmend dynamisiert können wir zukünftig leider nicht alle Information per Post an Sie versenden.
Wir werden daher aktuelle Informationen auf unserer Internetseite

http://www.regens-wagner-holnstein.de/news

veröffentlichen.

Bitte informieren Sie sich auch dort.

Selbstverständlich stehen unserer Mitarbeitenden auch weiterhin für Ihre Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Theil
Gesamtleitung

Anlagen:
Berechtigungsschein für einen kostenlosen Antigen Schnelltest (nur per Post - nicht zum Download!)
Merkblatt für Heimfahrten (Aktualisierung)