In unseren Werkstätten können Sie arbeiten, wenn ...
Wir unterstützen Sie bei der
... Ihrer Leistungfähigkeit und Arbeitsfähigkeit.
Sie stehen dabei im Mittelpunkt. Die Herstellung von Produkten richtet sich nach Ihnen. Arbeitsbegleitend können Sie an Bildungs-Angeboten teilnehmen.
Unsere Werkstätten sind offen für Menschen, die selbstständig oder bei Angehörigen leben. Unsere Fahrdienste können Sie holen und wieder nach Hause fahren.
Sie stehen in einem arbeitnehmerähnlichem Rechtsverhältnis mit Mitsprachemöglichkeit in wichtigen Angelegenheiten über den Werkstattrat. Wir bezahlen einen Lohn, der zum Teil abhängig ist von Ihrer persönlichen Leistung. Über die Werkstatt sind Sie renten- und krankenversichert.
Wir haben ein vielfältiges Angebot an Arbeitsplätzen. Sie können entscheiden, ob Sie in der Druckerei, in der Wäscherei, in der Näherei, in der Metallbearbeitung oder in einer unserer Montage- oder Verpackungsgruppen arbeiten möchten. Außerdem bieten wir Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich Hauswirtschaft an.
Es gibt so viele Wege, wie es Menschen gibt!
Haben Sie den Wunsch, außerhalb der Werkstatt zu arbeiten?
Dann haben wir für Sie die nötige Begleitung und Unterstützung.
Wir bieten für Sie die Methode „Jobcoaching“ an.
Der Jobcoach ist ihr persönlicher Begleiter. Er startet bei der Kontaktaufnahme zu Betrieben und begleitet Sie bis zur möglichen Festanstellung.
Montag bis Freitag:
Arbeitsbeginn 08.15 Uhr
Vormittagspause: 10.00 Uhr (15 Minuten)
Mittagspause 11.30 Uhr bzw. 11.45 Uhr (45 Minuten)
Nachmittagspause 14.30 Uhr (15 Minuten)
Arbeitsschluss 16.30 Uhr, freitags 14.30 Uhr
Für Schüler, die aus der Schule kommen, bezahlt die Agentur für Arbeit eine berufliche Bildungsmaßnahme in der Werkstatt. Kostenträger dieser Maßnahme kann aber auch der Rentenversicherungsträger sein. Diese Maßnahme - wir sprechen von Lehrzeit - dauert 27 Monate.
Nach der Berufsbildungs-Maßnahme wechseln Sie in den Arbeitsbereich.
Hier erfahren Sie mehr über den Berufs-bildungs-bereich.