Eine Zusammenarbeit mit uns lohnt sich!
Haben Sie schon mal einen Menschen mit Handicap
beschäftigt?
In der Mehrzahl der Fälle lohnt es sich für beide Seiten:
- Der Betrieb gewinnt einen hochmotivierten Mitarbeiter und der Mitarbeiter hat im ersten Arbeitsmarkt Fuß gefasst.
- Für ein Unternehmen ist die Beschäftigung von Menschen mit Handicap ein sichtbares Zeichen von hoher sozialer Kompetenz.
- Mit fachlichem Wissen und Erfahrung steht der Jobcoach auch nach der Einstellung dem Beschäftigten am Arbeitsplatz beiseite.
- Auch für den Betrieb dient er weiterhin als Ansprechpartner.
Welche Möglichkeiten gibt es?
- Ausgelagerter Arbeitsplatz: Der Beschäftige arbeitet bei Ihnen im Betrieb und bleibt zugleich Mitarbeiter der Werkstatt. Die Verantwortung bleibt weiterhin bei uns. Nur die tatsächlich abgeleisteten Stunden werden abgerechnet.
- Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis: Dies wird seit dem 01.01.2017 mit dem staatlichen Förderprogramm „Budget für Arbeit“ reichlich unterstützt.
Leistungen des "Budgets für Arbeit" sind:
- Ein Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber in der Höhe von bis zu 75 Prozent des Arbeitslohnes (Stand März 2018).
- Eine Kostenübernahme für die Begleitung und Anleitung am Arbeitsplatz (Assistenzleistungen), falls das notwendig ist.
Mit unserem Angebot des Jobcoachings setzen wir schon lange um, was das Bundesteilhabegesetz möchte: Mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung.
Treten Sie mit uns in Kontakt!
Ausgleichsabgabe
Wir, die Holnsteiner Werkstätten, sind ein Sozialunternehmen und als Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) anerkannt.
Zahlen Sie eine Ausgleichsabgabe?
Wir haben eine gute Idee: Ausgleichsabgabe in Leistung umwandeln!
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind nach §77 und §223 SGB IX verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wollen oder können sie diese Anforderung nicht erfüllen, fordert der Staat eine Ausgleichsabgabe.
Werkstätten werden vom Staat gefördert. 50 % der Arbeitsleistung unserer Werkstatt können auf die Ausgleichsabgabe verrechnet werden. Eine Zusammenarbeit mit uns lohnt sich!
Gerne beraten wir Sie.